Salat al Kusuf - das Gebet bei Sonnen- oder Mondfinsternis

 

Sonnenfinsternis – Der Prophet (saws) pflegte dabei zu beten.

 

Dies ist die Gelegenheit an das in Vergessenheit geratene Gebet der Eklipse – Salat-al-Kusuf – zu erinnern. Es herrscht unter den islamischen Gelehrten aller Rechtschulen Konsens, dass dieses Gebet eine stark empfohlene Tradition (Sunna) des Propheten (saws) darstellt und es jedem Muslim nach Möglichkeit angeraten ist, dieses zu verrichten.

In der vorislamischen Ära glaubten die meisten Araber, dass eine Sonnen- oder Mondfinsternis ein Zeichen für die Geburt oder den Tod einer wichtigen Person sei. Als Ibrahim der Sohn des Propheten Muhammad (saws) im Kindesalter in Medina starb, fand zeitgleich eine Sonnenfinsternis statt. Die Menschen in Medina glaubten, diese Finsternis habe einen Zusammenhang mit seinem Tod. Als der Gesandte Allahs (saws) dies vernahm, reagierte er darauf: «Die Sonne und der Mond sind Zeichen Allahs. Keine Finsternis hängt mit der Geburt oder dem Tod von irgendjemandem zusammen. Wenn ihr dies seht, dann eilt zum Gebet und gedenkt Allah.»[1] So führte der Gesandte (saws) dieses freiwillige Gebet während einer Eklipse ein.


Wie wird Salat-al Kusuf verrichtet?

 

Laut den Überlieferungen von Abdullah ibn Abbas, Aisha, Ubay ibn Ka’ab, Abdullah b. Amr b. al-As und Abu Musa al-Ashari (raa) pflegte der Gesandte (saws) bei einer Finsternis zwei Gebetseinheiten (raka’at) in der Gemeinschaft zu beten. Das spezielle an diesem Gebet ist, dass er die Verbeugung (ruku‘) in jeder der beiden Gebetseinheiten zweimal wiederholte und dabei jedes Mal die Sura al-Fatiha sowie eine weitere Sure las. Er verblieb länger in den Positionen der Verbeugung und der Niederwerfung als gewohnt und verkürzte das Sitzen zwischen den Niederwerfungen.[2] Die malikitische, shafi’itische und hanbalitische Rechtschulen tradieren diese Version der Kusuf-Gebetsverrichtung.

Dabei ist das Rezitieren der al-Fatiha vor jeder ruku‘ Pflicht, eine weitere Sure ist frei zu wählen. Die Rezitation darf deutlich hörbar sein, dies ist laut Bukhari empfehlenswert, jedoch keine Pflicht. Das Gebet sollte nach Möglichkeit in der Gemeinschaft verrichtet, kann aber auch individuell abgehalten werden.

Laut der hanafitischen Rechtsschule wird dieses Gebet in zwei üblichen Gebetseinheiten verrichtet, genau wie das Freitagsgebet. Diese Version beruht auf der Überlieferung von Nu’man ibn Bashir, der berichtete, dass der Gesandte (saws) das Salat ul-Kusuf in zwei normalen raka’at abgehalten habe.[3]




Wann wird Salat-al Kusuf verrichtet?

 

Das Gebet kann nur während der Finsternis verrichtet werden. Der Zeitraum zur Gebetsverrichtung erstreckt sich also von Beginn der Finsternis bis zu ihrem Ende. Davor und danach ist das Gebet ungültig. Die Länge des Gebets ist in der Tradition des Propheten (saws) nicht festgelegt worden. Es wird überliefert, dass er längere Suren rezitierte und das Gebet anhielt bis die Finsternis vorüber war, daraus wurden jedoch keine vorgeschriebene Gebetslängen abgeleitet und auch nicht angeordnet.


Von Aischa (رضي الله عنها) wird berichtet, dass der Prophet (ﷺ) an dem Tag, als die Sonne verfinstert war, betete. Er stand lange im Gebet, dann verbeugte er sich (Rukūʿ) und verweilte darin lange. Dann stand er wieder lange, aber kürzer als beim ersten Mal. Dann verbeugte er sich wieder, aber kürzer als beim ersten Rukūʿ. Danach ging er in die Niederwerfung (Sujūd). In der zweiten Rakʿa tat er dasselbe.

 

Quelle: Bukhari 1044